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Auswahl
Die eingehenden Arbeiten werden von den Herausgebern gesichtet. Nach Vorauswahl durch die Herausgeber werden die Manuskripte entsprechend den darin angesprochenen Fachdisziplinen einem oder mehreren Beiräten zur Stellungnahme vorgelegt. Die Beiräte haben nur beratende Funktion. Bei kritischer Stellungnahme kann ein Korrekturvorschlag an den Autor/die Autorin weitergegeben werden oder eine Ablehnung zur Veröffentlichung erfolgen. Die Auswahl der Arbeiten erfolgt ausschließlich bei übereinstimmender Befürwortung durch die Herausgeber und sofern das Leitbild der Zeitschrift (s.d.) eingehalten wird. Es besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung eingereichter Manuskripte.
Open Access
Die Autoren sind über den open-access informiert und akzeptieren die Inhalte der „Berliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen“ vom 22. Oktober 2003 (Wortlaut in der gültigen englischsprachigen Fassung ungekürzt verfügbar auf Internetseite der Max-Planck-Gesellschaft: http://oa.mpg.de/openaccess-berlin/berlindeclaration.html). Die Autoren räumen den Herausgebern mit Einreichung ihres Manuskriptes die einfachen Nutzungsrechte für ihre Arbeit bis zur Entscheidung über deren Publikation ein, aber längstens für sechs Monate nach Einreichen des Manuskriptes an die Herausgeber der Zeitschrift. Der Autor stimmt zu, dass mit Annahme der Veröffentlichung in der Zeitschrift die Regeln der o.g. Berliner Erklärung gelten, und dabei insbesondere:
„Die Urheber und die Rechteinhaber solcher Veröffentlichungen gewähren allen
Nutzern unwiderruflich das freie, weltweite Zugangsrecht zu diesen Veröffentlichungen und erlauben ihnen, diese Veröffentlichungen – in jedem beliebigen digitalen Medium und für jeden verantwortbaren Zweck – zu kopieren, zu nutzen, zu verbreiten, zu übertragen und öffentlich wiederzugeben sowie Bearbeitungen davon zu erstellen und zu verbreiten, sofern die Urheberschaft korrekt angegeben wird. (...) Weiterhin kann von diesen Beiträgen eine geringe Anzahl von Ausdrucken zum privaten Gebrauch angefertigt werden.“
(Wortlaut: Auszug aus der Berliner Erklärung, Print version German.)
Manuskriptumfang und -gestaltung
Die folgenden Autorenrichtlinien werden von den Herausgebern vorgegeben und sind verbindlich. Die Herausgeber fühlen sich in der Pflicht, möglichst einfache Bedingungen für die Erstellung von Manuskripten zu formulieren.
_ Publikationssprachen
Bevorzugte Publikationssprache für Editorial, Mitteilungen der Herausgeber, Buchrezensionen, Kongressberichte und Kongressankündigungen ist Deutsch. Bevorzugte Publikationssprachen für Originalarbeiten, Übersichtsarbeiten und Kasuistiken sowie Interviews und Mitteilungen von Arbeitsgemeinschaften sind Deutsch, Englisch und Französisch. Unabhängig von der Publikationssprache sind bei Original- und Übersichtsarbeiten sowie Kasuistiken Titel und Zusammenfassung sowie Schlüsselwörter in deutscher und englischer Sprache dem Manuskript voranzustellen. Es werden für jede Ausgabe sechs bis acht Manuskripte in deutscher Sprache und jeweils bis zu zwei Manuskripte in Englisch und Französisch entgegengenommen.
_ Manuskriptumfang
Die Beiträge sollen bei Original- und Übersichtsarbeiten einen Umfang von 35.000 Zeichen und bei Kasuistiken einen Umfang von 20.000 Zeichen nicht überschreiten. Interviews, Buchrezensionen, Kongressberichte sollen einen Umfang von maximal 10.000 Zeichen aufweisen.
_ Manuskriptgliederung
_Textgestaltung